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Aktuelles aus Geretsried

Information, Verkehr
Sperrung Gustav-Adolf-Straße ab Wallensteinstraße von 18. April bis 30. August 2024
25.03.2024

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung

  1.     Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an: Sperrung einer Straße

 

Bezeichnung der Straße: Gustav-Adolf-Straße ab Wallensteinstraße

Ort der Maßnahme: Geretsried  

Dauer der Maßnahme: vom 18.04.2024 bis 30.08.2024

Grund der Maßnahme: Sanierung der Wasserleitung

 

2.     Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15    

3.     Der Verkehr wird umgeleitet über: Lausitzer Straße 

4.     Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs:  

5.     Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!

6.     Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen in der Anlage sind, soweit diese zutreffen, zu beachten.

 

Verantwortlicher vor Ort: Krenz, Tel. 0176166973-15

Die Anordnung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München,

Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,

Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,

 

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses
Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Geretsried, Örtliche Straßenverkehrsbehörde) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 

-        Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßenverkehrsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

-        Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.

-        Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit
1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.