Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an: Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Buchenweg
Ort der Maßnahme: Buchenweg 2
Dauer der Maßnahme: vom 25.08.2025 bis 30.06.2026
Grund der Maßnahme: Baustelleneinrichtungsfläche für Bauvorhaben Buchenweg 2
Vollsperrung für Fahrzeugverkehr. Für Fußgänger und Fahrradfahrer bleibt eine Restbreite von 1,50 m.
Der Verkehr wird umgeleitet über: Adalbert-Stifter-Straße, Fichtenweg, St.-Hubertus-Straße
Der Anliegerverkehr wird bis zur Baustelle zugelassen.
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15 modifiziert. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs: Zusätzliche Aufstellung von VZ 214-10, 214-30, 214-20357-51, 1000-21. Eine Restbreite von mind. 1,30 Metern für Fußgänger und Fahrradfahrer muss gegeben sein. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!