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Naturschutzkonzept
im Stadtwald Geretsried

Folgende Ansprüche an den Stadtwald - Erholung / Verkehrssicherheit, Nachfrage nach Holz und Naturschutz - überschneiden sich.

Allgemeine Ziele der Stadt Geretsried und der Forstverwaltung

  • Vorbildliche Bewirtschaftung des Stadtwaldes, insbesondere die biologische Vielfalt erhalten bzw. erhöhen (Art. 1 und Art. 19 Bayerisches Waldgesetz).
  • Wahrung der Erholungsfunktion des Waldes und der Verkehrssicherheit.
  • Bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes soll zumindest Kostendeckung erreicht werden.
  • Fortführung des Waldumbaus und der Waldpflege hin zu stabilen, klimatoleranten Mischbeständen unter optimaler Ausnutzung der standörtlichen Potentiale (Möglichst viele standortheimische Baumarten sollen am Bestandsaufbau dauerhaft beteiligt werden).
  • Eintreten für waldangepasste Rehwildbestände um den Waldnachwuchs auf der Fläche möglichst über natürliche Verjüngung zu ermöglichen.
  • Verzicht auf große Hiebe und Räumungen -> Idealbild Dauerwald und Plenterwald.
  • wenn möglich und sinnvoll, schonende Holzerntemethoden z.B. mit Pferden.
  • Der Totholz- & Biotopbaumanteil soll unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht langfristig erhöht werden.
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie Zusammenarbeit mit engagierten Umweltverbänden.
  • Nachhaltige Holznutzung und Versorgung der Bevölkerung mit wertvollem Brennholz soll sichergestellt bleiben.

Ausgangslage und konkrete Zielvorstellungen

  • Die Größe des Distriktes „Stadtwald“ beträgt rd. 40 Hektar
  • Stand 2019: rd. 2 Biotopbäume je Hektar -> kurzfristiges Ziel: Erhöhung auf 3 Stück je Hektar um Stufe B im Rahmen des NATURA 2000-Leitfadens zu erreichen.
  • Totholzvorrat beträgt 4,2 m³ je Hektar -> Bereits im Wertebereich der Stufe B; ambitio-niertes aber realistisches Ziel für nächste Planungsperiode wurde auf 6 m³ je Hektar angesetzt.
  • Werte der Stufe B im Rahmen des NATURA 2000-Leitfadens sind mittelfristig als Mindestziele angepeilt um Lebensräume für konkrete Vogel- & Fledermausarten sicherzustellen (Kleiber, Blaumeise, Grün- & Buntspecht sowie Bart-, Fransen-, Mops- & Zwergfledermaus).
  • Für die nächsten 40 Jahre soll ein Schwellenwert von 5 Höhlenbäumen bzw. 8 Kleinhöhlen je Hektar angestrebt werden.
  • Langfristiges Ziel ist Stufe A im Rahmen des NATURA 2000-Leitfadens: ein Wert größer als 6 lebende Biotopbäume und mehr als 6 m³ Totholz je Hektar.

Konkrete Maßnahmen

  • Förderung Mischbaumarten: Waldbauliche Begünstigung, frühzeitige Entnahme von Bedrängern, Schutz der Altbäume seltener Baumarten für die Fruktifikation.
  • Sicherung und Erhöhung des Totholzvorrats: z.B. durch liegen lassen von Kronenmaterial oder Laubholz im Bestand.
  • Dauerhafter Nutzungsverzicht markierter Biotopbäume um Anzahl zu erhalten.
  • Ausweisung von sog. Trittsteinen: Kleine Bereiche mit hohem Biotopbaum/Totholzanteil (-> „Hotspots“) schaffen, wenn möglich im Bestandesinneren um Konflikt mit Verkehrssicherung und Brennholznachfrage zu meiden. Dort wenn möglich Nutzungsverzicht. Der zusätzliche Anteil nutzungsfreier Fläche beträgt somit knapp 8 % des Stadtwaldes.
  • Verkehrssicherungspflicht: Ausweisung eines Sicherheitsstreifens von 25 m entlang der Straßen, Wege und Bebauungsränder. Dort erfüllen Biotopbäume und Totholz ihre Funktionen, werden jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit bei der Planung nicht berücksichtigt.
  • Laufendes Monitoring zur Erfolgskontrolle
Kontakt

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Umweltamt

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Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

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