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Polizeiliches Führungszeugnis
Einwohnermeldeamt

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 13 Euro

Möglichkeiten der Beantragung:

  • persönliches Erscheinen im Rathaus
  • Online

 

Hinweise:

Behörden-Führungszeugnis:

Sofern Sie ein Führungszeugnis der Belegart "O" (für eine Behörde) benötigen, vergessen Sie bitte nicht, die genauen Adressdaten der Empfängerbehörde mitzubringen.

Erweitertes Führungszeugnis:

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

 

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Kontakt

Stadt Geretsried

Einwohnermeldeamt

Rathaus

Zimmer 002 - 005

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 130

08171 / 62 98 - 502


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.