Aktuelle Bauleitverfahren
Bebauungsplan Nr. 19/25.1. Änderung der Stadt Geretsried für das Gebiet "Ortsteil Stein" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a des Baugesetzbuches
Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB
Bebauungsplan Nr. 19/25.1. Änderung der Stadt Geretsried für das Gebiet „Ortsteil Stein“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches
Der Entwicklungs- und Planungsausschuss hat am 09.12.2024 beschlossen, für das in der Überschrift näher bezeichnete Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19/25.1. Änderung für das Gebiet „Ortsteil Stein“ wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19/25.1. Änderung für das Gebiet „Ortsteil Stein“, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, in der Fassung vom 05.06.2025 nebst Begründung vom gleichen Tage liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird
vom 05. Dezember 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil sowie Begründung zur Verfügung.
Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer (Aufzug) des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich.
Anlass der Planung ist eine sensible Nachverdichtung zu ermöglichen und zu steuern, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig das Ortsbild zu erhalten sowie Klimaschutz und
-anpassung stärker zu integrieren. Dazu dient insbesondere die Festsetzung einer Vorgartenzone.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Da mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Ziele der „Innenentwicklung“ verfolgt werden, nachdem die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen hierfür vorliegen, entfällt eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter