Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 159 der Stadt Geretsried - Hofstelle Gelting
Der Entwicklungs- und Planungsausschuss hat am 15.10.2024 beschlossen, für die in der Überschrift näher bezeichnete Hofstelle gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 159 – Hofstelle Gelting wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 18.08.2025 bekannt gemacht.
Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 159 – Hofstelle Gelting, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, in der Fassung vom 23.01.2026 nebst Begründung vom gleichen Tage liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird
vom 06. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Begründung zur Verfügung.
Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer (Aufzug) des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich.
Auf der noch bestehenden Hofstelle soll Baurecht für eine maßvolle Wohnungsbebauung geschaffen werden, der sich in die besondere Ortsrandlage am südlichen Ortseingang von Gelting baulich und gestalterisch einfügt und den bestehenden Gehölzbestand vollumfänglich berücksichtigt.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB:
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf im Rahmen der Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Behörden und Träger sonstiger Belange eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter