Kommunalwahlen 2026
am Sonntag, 8. März 2026

Die Kommunalwahlen in Bayern stehen vor der Tür! Am Sonntag, 8. März 2026 (Wahltag) werden auch in Geretsried Bürgermeister, Landrat, ein neuer Stadtrat sowie ein neuer Kreistag gewählt. Im Falle einer Stichwahl findet diese am Sonntag, den 22. März 2026 statt.

Alle Informationen des Staatsministeriums rund um die Kommunalwahl finden Sie unter Kommunalwahlen in Bayern: Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf.

Weitere Informationen zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz finden Sie auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei.

Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026

Am Sonntag, 22. März 2026 findet auch in der Stadt Geretsried eine Stichwahl statt. Gewählt werden dabei das Amt des Ersten Bürgermeisters sowie das Amt des Landrats. Für beide Ämter stehen jeweils zwei Kandidaten zur Wahl. Wählerinnen und Wähler können pro Wahl eine Stimme vergeben.

Wählen im Wahllokal

Am Sonntag, 22. März 2026 können Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im Wahllokal abgeben. Als Ausweisdokument genügt der Personalausweis.

Bei der Stichwahl wird im gleichen Wahllokal gewählt, in dem bereits bei der Kommunalwahl am 8. März abgestimmt wurde. 

Die Wahllokale verteilen sich wie folgt auf die Stimmbezirke:

  • Stimmbezirk 1–4: Grundschule am Isardamm
  • Stimmbezirk 5: Rathaus
  • Stimmbezirk 6: Museum der Stadt Geretsried
  • Stimmbezirk 7–8: Adalbert-Stifter-Mittelschule
  • Stimmbezirk 9–10: Karl-Lederer-Mittelschule
  • Stimmbezirk 11–13: Karl-Lederer-Grundschule
  • Stimmbezirk 14: Quartierstreff Stein
  • Stimmbezirk 15: Turnhalle Gelting

Beantragung Briefwahl

Die Briefwahl für die Stichwahl kann ab sofort beantragt werden. Wer bereits bei der Kommunalwahl am 8. März Briefwahl beantragt und dabei den entsprechenden Vermerk für die Stichwahl gesetzt hat, erhält die Briefwahlunterlagen automatisch per Post. Wer unsicher ist, ob die Briefwahl für die Stichwahl bereits beantragt wurde, kann beim Wahlamt unter der Telefonnummer 08171 / 62 98 – 130 Auskunft erhalten.

Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich:

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich

Der späteste Termin zur Beantragung der Briefwahl ist:

  • online bis Dienstag, 17. März 2026 um 16:00 Uhr
  • per Post bis Donnerstag, 19. März 2026
  • persönlich im Rathaus bis Freitag, 20. März 2026 um 15:00 Uhr

Die Frist für die Briefwahl ist bei der Stichwahl äußerst kurz. Die Stimmzettel werden voraussichtlich am Montag, 16. März 2026 ins Rathaus geliefert. Erst danach können die Briefwahlunterlagen zusammengestellt und verschickt werden. Ab Montag, 16. März 2026 können die Briefwahlunterlagen zudem persönlich und ohne Termin im Einwohnermeldeamt im Rathaus abgeholt werden. Im Rathaus besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Dafür stehen Wahlkabinen im Foyer bereit.

Der Wahlbrief muss spätestens bis Sonntag, 22. März 2026 um 18:00 Uhr im Wahlamt eingehen, damit die Stimme gezählt werden kann. Alternativ empfiehlt die Stadtverwaltung die direkte Abgabe am Rathaus. Dort befindet sich am Fenster neben dem Haupteingang ein Briefschlitz, über den die Briefwahlunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten eingeworfen werden können.

Der Wahlbrief muss spätestens bis Sonntag, 22. März 2026 um 18:00 Uhr im Wahlamt eingehen, damit die Stimme gezählt werden kann. Alternativ empfiehlt die Stadtverwaltung die direkte Abgabe am Rathaus. Dort befindet sich am Fenster neben dem Haupteingang ein Briefschlitz, über den die Briefwahlunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten eingeworfen werden können.

Ergebnisse der Kommunalwahl 2026

Die Wahllokale sind am Sonntag, 8. März von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Hier finden Sie die Ergebnisse für die Stadt Geretsried, sobald sie vorliegen:

Die Ergebnisse für die Wahl des Landrats und Kreistags werden auf der Website des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen veröffentlicht.

Wählerverzeichnis

Hinweis für Wahlberechtigte, die bei der Anlegung des Wählerverzeichnisses am 25.01.2026 bei einer anderen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten und sich in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 in Geretsried mit Hauptwohnung anmelden. 

Für die Kommunalwahlen 2026 sind Sie dort wahlberechtigt, wo Sie am 25.01.2026 Ihren Hauptwohnsitz hatten. 

Unsere Empfehlung: Fordern Sie schriftlich oder elektronisch Briefwahlunterlagen bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde an!

Sie haben auch die Möglichkeit, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Geretsried zu beantragen. Entsprechende Anträge, die bis spätestens 15.02.2026 einzureichen sind, erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Geretsried.

Schulung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Am 26. Februar 2026 um 18:30 Uhr fand die Einweisung in den Ratsstuben statt.

Die gezeigte Präsentation finden Sie hier als Download.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Ohne Unterstützung zahlreicher Ehrenamtlicher ist dieser wichtige Vorgang unserer Demokratie schlichtweg nicht möglich. Wir zählen daher auf die Mithilfebereitschaft vieler Geretsrieder Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am Wahltag in den Wahllokalen sowie für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Wahlabend einsetzen.

Sie haben Lust, bei der Wahl hinter die Kulissen zu blicken, sind am Wahltag über 18 Jahre alt und haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates?

Dann melden Sie sich ganz einfach per Email an wahlhilfe@geretsried.de!

Wir bieten für den ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag und am Tag einer Stichwahl jeweils ein Erfrischungsgeld sowie Getränke und Verpflegung.

Alle berufenen Wahlvorstandsmitglieder erhalten rechtzeitig vor der Wahl ein Anschreiben mit weiteren Informationen, nachdem die Wahlhilfe-Teams eingeteilt sind.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!

Voraussetzungen

Für Wahlhelfende (Geretsrieder Bürgerinnen und Bürger) im Ehrenamt gelten diese Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates (Unionsbürger*in)
  • Volljährigkeit am Wahltag (über 18 Jahre alt)
  • Sie haben seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag (seit 8. Januar 2026 oder früher) Ihren Aufenthalt in Geretsried mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Erfrischungsgeld

Das Erfrischungsgeld ist entsprechend der Funktion im Wahl- oder Briefwahlvorstand gestaffelt.

Hauptwahl am Sonntag, den 08.03.2026 

  • Vorsteher/in 100,-€
  • Stellvertretende Vorsteher/in 90,-€
  • Schriftführer/in 100,-€
  • Stellvertretende Schriftführer/in 90,-€
  • Beisitzer/in 75,-€

Stichwahl am Sonntag, den 22.03.2026

  • Alle Wahlvorstandsmitglieder 50,-€

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 08. März 2026

Kontakt

Stadt Geretsried

Einwohnermeldeamt

Rathaus

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 130

08171 / 62 98 - 502


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.