Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geretsried 

 
 Vollzug des § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB 

 

Stadt Geretsried

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geretsried

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Stadtrat der Stadt Geretsried, hat am 27.01.2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat in den Sitzungen vom 24.09.2024 und 22.10.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt. 

 Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein wichtiges Planungsinstrument der Stadt zur städtebaulichen Entwicklung. Im FNP werden die Nutzungen und Entwicklungen für die nächsten Jahre (Zeitdauer von ca. 20 Jahren) dargestellt. Auch wenn der FNP noch kein Baurecht schafft, müssen sich nach Städtebaurecht die Bebauungspläne aus dem FNP entwickeln. Der FNP versetzt die Stadt in die Lage, ihre städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen inkl. umfassendes Bodennutzungskonzept, im gesamten Stadtgebiet umzusetzen. 

Die Aufgaben der Stadt sind vielfältig und erstrecken sich unter anderem über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz, Sport- und Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen sowie Anlagen der Ver- und Entsorgung. Da die Meinungen darüber "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Stadtbild oder der Bodennutzung erfolgen sollen auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, ökologischen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.

Der FNP der Stadt Geretsried ist seit dem 06.04.1995 rechtswirksam. Seither ist der Flächennutzungsplan in 25 Änderungsverfahren angepasst worden. Nach fast 30 Jahren ist es erforderlich, die Entwicklungsziele der Stadt an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. 

Neben politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wie bspw. die stärkere Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuungseinrichtungen wurden zwischenzeitlich auch die Rechtsgrundlagen der Bauleitplanung sowie das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und der Regionalplan (RP) mehrfach geändert. Geretsried befindet sich in der Planungsregion Oberland (Region 17) im Spannungsfeld der Metropolregion München. Aufgrund der engen räumlichen Verzahnung der städtebaulichen Entwicklung von Gelting mit der Stadtentwicklung Wolfratshausen, ist insbesondere in diesem Raum eine kommunale Zusammenarbeit unerlässlich. Durch die geplante Verlängerung der S-Bahntrasse S7 mit Haltepunkten in Gelting, Gartenberg und Geretsried-Süd wird die Stadt in Zukunft besser an die Stadt München als Kern der Metropolregion angebunden. Des Weiteren ergeben sich durch die damit einhergehende Verlegung der B11 weitere siedlungsstrukturelle Handlungsspielräume. 

Die Stadt Geretsried verzeichnete mit Blick auf die letzten 10 Jahre ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum von im Schnitt etwa +1 % pro Jahr. So stieg die Zahl der Einwohner von 23.070 Personen 2012 auf 25.623 Personen 2022 an. Im Jahr 2024 betrug die Bevölkerung rund 26.700 Einwohner. 

Der FNP soll die voraussehbaren Nutzungen und Entwicklungen und damit das Bodennutzungskonzept für die nächsten 15-20 Jahre in den Grundzügen darstellen und ist dabei an die Ziele der Raumordnung anzupassen. 

Mit der Neuaufstellung strebt die Stadt einen offenen und transparenten Planungsprozess an, in welchem die kommunale Entwicklung bis etwa 2040 gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden soll. Dazu findet zusätzlich zur gesetzlichen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch eine informelle Beteiligung mit einer digitalen Umfrage, Walkshops und Info-Stationen statt. 

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, gefertigt durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in Verbindung mit dem Büro U-Plan, Büro für Umweltberatung & angewandte Landschaftsplanung GbR, Königsdorf, in der Fassung vom 24.09.2024, nebst Begründungen und Landschaftsplan, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Schautafel im Flur des Bauamts (Dachgeschoss Rathaus, barrierefreier Zugang und Aufzugsanlage) oder im Internet unter www.geretsried.de (aktuelle Nachrichten), in der Zeit 

 

vom 09. Mai bis einschließlich 23. Juni 2025

 

zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

 

Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: stadtplanung@geretsried.de 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt.

Gestützt auf § 4 a Abs. 4 BauGB, stellt die Stadt Geretsried die zur Einsichtnahme relevanten Unterlagen auf ihrer Internetseite (www.geretsried.de) bereit. Von einer Übermittlung in Papierform wurde gemäß Ihrer Zustimmung abgesehen. 

Sollten Sie dennoch ein Exemplar in Papierform benötigen, können Sie uns gem. § 4 Abs. 4, S. 3 BauGB dazu auffordern, Ihnen ein Exemplar zu übermitteln.

Die Unterlagen zu oben genannten Verfahren finden Sie auf der Homepage der Stadt Geretsried unter:

http://www.geretsried.de  (Aktuelles aus Geretsried)

Mit freundlichen Grüßen

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter

 

Die Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 

entnehmen Sie bitte unserer Homepage: www.geretsried.de unter Informationspflicht. 

 

Kontakt

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08171 / 62 98 - 505


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Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.