Geretsried Schriftzug vor Feld mit Strohballen | © Stadt Geretsried
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Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Sudetenstraße: Einrichtung einer Tonnagebeschränkung
31.08.2026

Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende verkehrsrechtliche Anordnung.

Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Einrichtung einer Tonnagebeschränkung (nicht mehr als 25 Tonnen)

Standort: Sudetenstraße (Bereich Altvaterstraße, Breslauer Weg, Dieselweg, Gustav-Adolf-Straße, Bunsenweg, Wallensteinstraße, Keplerweg, Jeschkenstraße) entlang (Flur-Nr. 107/2), Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried. Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 262 (Max. Masse 25t) mit den Zusatzzeichen 1001-30 (200m), 1004-30 (150m, 300m, 450m, 750m), 1000-11 (Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend) und 1000-21 (Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend)

Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO).

Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig.

Der Beschilderungsplan 10-26 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden.  Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Übersichtsplan für welchen Bereich die Tonnagebeschränkung gilt | © Stadt Geretsried