Aktuelles aus Geretsried
Die Stadt Geretsried hat mit Wirkung zum 06. August 2026 eine vorübergehende haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, angeordnet wurde diese nach Artikel 37 Absatz 3 Satz 1 GO durch den Ersten Bürgermeister.
- Haushaltswirtschaftliche Sperre gilt ab 06. August 2026; hinter den Erwartungen zurückgebliebene Gewerbesteuereinnahmen als Auslöser
- Pflichtaufgaben, rechtlich und vertraglich gebundene Ausgaben sowie bereits zugesagte Leistungen werden weiterhin erfüllt; freiwillige Ausgaben werden im Einzelfall streng geprüft
- Erster Bürgermeister Patrik Kohlert: „Unser Ziel muss sein, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und mit Augenmaß Prioritäten zu setzen.“
Die Stadt Geretsried hat mit Wirkung zum 06. August 2026 eine vorübergehende haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, angeordnet wurde diese nach Artikel 37 Absatz 3 Satz 1 GO durch den Ersten Bürgermeister. Grund für diesen Schritt ist eine deutliche Verschlechterung der Einnahmesituation im laufenden Haushaltsjahr. Vor allem die Gewerbesteuererträge bleiben nach derzeitigem Stand deutlich hinter den Planungen für 2026 zurück. Infolge der geringeren Einzahlungen greift die Stadt derzeit in erheblichem Umfang auf den in der Haushaltssatzung festgesetzten Kassenkreditrahmen von maximal 13 Millionen Euro zurück. Zum Stichtag 31. Juli 2026 waren davon 10,3 Millionen Euro in Anspruch genommen.
„Zur Wahrheit gehört, offen über die finanzielle Lage unserer Stadt zu sprechen“, sagt Geretsrieds Erster Bürgermeister Patrik Kohlert. „Die gesamtwirtschaftliche Lage macht auch vor Geretsried nicht halt. Vor allem bei der Gewerbesteuer bleiben die Einnahmen hinter den zugegeben ambitionierten Erwartungen zurück. Auf diese Entwicklung können wir kurzfristig nur begrenzt Einfluss nehmen. Umso wichtiger ist es, jetzt verantwortungsvoll zu handeln. Die Haushaltssperre ist dafür notwendig.“
Im Haushaltsplan 2026 sind Gewerbesteuererträge in Höhe von 21,5 Millionen Euro veranschlagt. Nach der aktuellen Prognose rechnet die Stadt für das Gesamtjahr mit etwa 15 Millionen Euro. Dies entspricht einer Abweichung von 30,3 Prozent beziehungsweise 6,5 Millionen Euro. Weitere Einnahmenquellen – darunter der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer, der Grundsteuer A und B sowie der Hundsteuer – liegen im Plan.
Die haushaltswirtschaftliche Sperre gilt grundsätzlich für alle Teilhaushalte und Budgets. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Stadt sämtliche Zahlungen einstellt. Gesetzliche Pflichtaufgaben sowie bestehende rechtliche und vertragliche Verpflichtungen werden weiterhin erfüllt. Auch unaufschiebbare Maßnahmen und der notwendige Betrieb der städtischen Einrichtungen werden fortgeführt. Bei bereits begonnenen, aber noch nicht vollständig beauftragten Projekten erfolgt eine Einzelfallprüfung. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Unterbrechung erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Die Arbeiten an der Erweiterung und Sanierung der Mittelschule sowie an der Aufstockung der Mittagsbetreuung an der Isardammschule werden beispielsweise unverändert fortgeführt.
Noch nicht gebundene Mittel dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgabe zwingend erforderlich ist oder nach einer Einzelfallprüfung freigegeben wird; die Abstimmung hierfür erfolgt fortlaufend zwischen Bürgermeister, städtischer Finanzabteilung und der jeweiligen budgetverantwortlichen Organisationseinheit.
„Eine Haushaltssperre klingt zunächst nach einem großen Wort. Sie bedeutet aber keinen Stillstand. Was gesetzlich vorgeschrieben ist und was wir verbindlich zugesagt haben, wird erfüllt. Bei allem anderen schauen wir jetzt aber noch genauer hin“, so Kohlert.
Besonders sorgfältig geprüft werden freiwillige Ausgaben. Dazu können unter anderem Leistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, Vereinsleben oder Veranstaltungen gehören. Es soll nicht wahllos über alle Bereiche hinweg gekürzt werden. Stattdessen wird im Einzelfall abgewogen, was weiterhin möglich ist, was verschoben werden kann und wo vorübergehend geringere Ausgaben vertretbar sind. Insbesondere bei Veranstaltungen wird zudem darauf geachtet, inwieweit sie städtischen Vereinen die Möglichkeit zur Selbstfinanzierung bieten – etwa das Dorffest in Gelting oder auch der Geretsrieder Christkindlmarkt bleiben daher von der Sperre zunächst unberührt. Grundsätzlich gilt: sind externe Partner betroffen, wird die Stadtverwaltung diese bilateral informieren. „Freiwillig heißt nicht unwichtig. Kultur, Sport, Jugendarbeit und Vereinsleben machen Geretsried zu dem, was es ist. Deshalb wollen wir nicht wahllos kürzen, sondern mit Augenmaß Prioritäten setzen“, betont der Erste Bürgermeister. Auch innerhalb der Stadtverwaltung werden die Ausgaben weiter begrenzt. Offene Stellen werden aktuell nicht nachbesetzt; notwendige Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft. Fortbildungen, die nicht rechtlich vorgeschrieben oder für die Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind, werden vorerst zurückgestellt. Gleiches gilt, soweit möglich, für Neubeschaffungen. Auch die geplante Beschaffung des Dienstwagens des Ersten Bürgermeisters wurde beispielsweise vorerst zurückgestellt. „Wir verlangen Einsparungen nicht nur außerhalb des Rathauses. Auch die Verwaltung prüft ihre Ausgaben nochmal sehr genau. Gleichzeitig müssen wir gewährleisten, dass Pflichtaufgaben und wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zuverlässig erfüllt werden können“, sagt Kohlert.
Mit der dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeisters zur vorübergehenden haushaltswirtschaftlichen Sperre ist Geretsried derzeit kein Einzelfall. Auch andere bayerische Städte, Gemeinden und Landkreise haben im laufenden Jahr haushaltswirtschaftliche Sperren oder vergleichbare Ausgabenbeschränkungen verhängt. „Die angespannte Finanzlage ist nicht innerhalb weniger Wochen entstanden. Entscheidend ist jetzt, Geretsried handlungsfähig zu halten. Wir werden erklären, warum wir Entscheidungen treffen, und offen sagen, was weiterhin möglich ist und was vorerst zurückgestellt werden muss“, so Kohlert. Die Stadt überprüft die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben fortlaufend. Eine Gesamtbewertung erfolgt monatlich. Abhängig von der weiteren Entwicklung kann die Sperre angepasst oder aufgehoben werden.
Hintergrund: Was bedeutet eine Haushaltssperre?
Eine haushaltswirtschaftliche Sperre ist ein Instrument für den Vollzug eines bereits beschlossenen Haushalts. Sie schränkt die Inanspruchnahme geplanter Mittel ein, wenn sich die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder der Aufwendungen und Auszahlungen gegenüber der Planung verschlechtert. Sie ist von der vorläufigen Haushaltsführung zu unterscheiden, die gilt, solange noch kein wirksamer Haushalt vorliegt. Rechtsgrundlage für Geretsried ist § 28 KommHV-Doppik.