Aktuelles aus Geretsried
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Buchenweg 2
Dauer der Maßnahme: vom 15.06.2026 bis 30.06.2027
Grund der Maßnahme: Schaffung Anfahrtszone zur Baustellenbelieferung
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15
Der Verkehr wird umgeleitet über: St.-Hubertus-Str., Fichtenweg, Buchenweg, Kiefernweg, Erlenweg, Hirschenweg
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!