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Aktuelles aus Geretsried

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Weitere Gültigkeit der Steuerbescheide in 2019
07.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie, Folgendes ab Januar 2019 zu beachten:

 

Grundsteuer 2019
Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender Grundsteuerbescheide wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2019 bzw. bei beantragter jährlicher Zahlungsweise sind die Steuern am 01. 07 2019 fällig.

Hundesteuer 2019
Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender Hundesteuerbescheide wird hiermit die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Die Hundesteuer wird mit ihrem vollen Jahresbetrag zum 01.06.2019 fällig.


Das bedeutet für alle o. g. Steuerarten, dass der bestehende Bescheid weiterhin Gültigkeit besitzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein neuer schriftlicher Steuerbescheid für 2019 zugegangen wäre.


Hinweis:
Seit 01.01.2018 ist das Abfallwirtschaftsunternehmen in Quarzbichl für die Abfallentsorgung zuständig.
Seit 2018 werden die Bescheide von dem AWU versendet.
Bei Fragen bezüglich der Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an die AWU.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus,

Ihre Stadtverwaltung Geretsried              

 

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