© Stadt Geretsried
© Pöstges
© Pöstges
© Stadt Geretsried

Aktuelles aus Geretsried

Öffentliche Ausschreibungen, Verkehr
Verkehrsrechtliche Anordnung: Ergänzung der vorhandenen Sperrfläche mit baulichen Fahrbahnbegrenzungen am Karl-Lederer-Platz
26.07.2021

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)


Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende


verkehrsrechtliche Anordnung:

1. Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

2. Ergänzung der vorhandenen Sperrfläche mit baulichen Fahrbahnbegrenzungen (Borden). Standort: Fahrbahn Karl-Leder-Platz, zwischen Hausnummer 3 und 18, Fl. Nr. 217, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried. Die Kennzeichnung erfolgt über Verkehrszeichen 295 (Fahrbahnbegrenzungen).

3. Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätzen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig.

4. Der Beschilderungsplan 1405-02/21 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Er kann zu den Dienstzeiten in den Räumen des Stadtbauamtes eingesehen werden.

5. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

6. Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt gemäß § 45 Abs.5 StVO der Stadt Geretsried als Straßenbaulastträger.

© Stadt Geretsried