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Aktuelles aus Geretsried

Bauen, Stadtentwicklung
Umbau B11-Knoten vor dem Rathaus startet am Dienstag, den 08. Oktober 2019!
04.10.2019

Vollzug des § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB

 

 

Bebauungsplan Nr. 155 „Gemeinbedarfsfläche SüdWest“ der Stadt Geretsried für den Bereich des Robert-Schumann-Wegs / Johann-Sebastian-Bach-Straße

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Geretsried hat am 17.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155 „Gemeinbedarfsfläche SüdWest“ für den Bereich Robert-Schumann-Weg / Johann-Sebastian-Bach-Straße beschlossen.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung einer Container-

anlage für eine Kindertagesstätte geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 155 der Stadt Geretsried, gefertigt von der Stadt Geretsried, in Verbindung mit dem Planungsbüro U-Plan, Geretsried, in der Fassung vom 17.03.2020, nebst Begründung gleichen Datums und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1 (barrierefreier Eingang), Schautafel im Flur vor Zimmer 18 oder im Internet unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried), in der Zeit vom 28.05.2020 bis einschließlich 29.06.2020 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar, die für die im Umweltbericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden:

 

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Bayerischer Denkmal-Atlas
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Umweltatlas Bayern(http://www.umweltatlas.bayern.de)
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (http://fisnat.bayern.de/finweg/)
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete
  • Stadt Geretsried: Flächennutzungsplan der Stadt Geretsried

 

 

Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: cornelia.mayr@geretsried.de

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infolge des Katastrophenfalls kommt es zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten. Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können neben der Veröffentlichung im Internet unter http://www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus eingesehen werden. Es können gesonderte Termine mit dem Stadtplanungsamt oder über den Empfang des Rathauses unter Telefon Nr. 08171/6298-100 vereinbart werden.

Zur Vermeidung von persönlichen Kontakten werden Ihre Fragen ausschließlich telefonisch

oder per E-Mail beantwortet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter Bauen