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Aktuelles aus Geretsried

Öffentliche Ausschreibungen
Hinweise zur Wahlplakatierung
28.07.2021

Allgemeine Hinweise

Die Erlaubnis zur Sondernutzung an Durchgangsstraßen, wie Bundesstraße 11 oder Tattenkofener Straße (außer Teilstück von B 11 bis Einmündung Sudetenstraße) -Staatsstraße Nr. 2369- erhalten Sie über das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, Straßenverkehrsreferat, Bahnhofsplatz 1, 83646 Bad Tölz.

Plakate an der Ausfahrt Nord, B 11 sind ausdrücklich nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Hinweise:

     1.       Die Werbeträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern. Das Anbringen von Werbeträgern an Verkehrszeichen ist verboten.

2.       Die Schilder dürfen nicht reflektieren.

3.       Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.

4.       Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.

5.       Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden.

6.       Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen.

7.       Hängeplakate an Masten sind nicht erlaubt. Die Plakatständer / -tafeln müssen auf dem Boden stehen.

8.       Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.

9.       Sollten die Werbeträger zu Beanstandungen Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.

10.     Das Grundstück des Rathauses und die umliegenden Grünflächen sind von Plakatierungen freizuhalten.

Die Stadt Geretsried haftet weder für Personen- noch für Sachschäden, die mit der Erlaubnis in Verbindung zu bringen sind.

 

 

Plakatierung und Infostände bzgl. der Bundestagswahl am 26.09.2021

Die Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Geretsried vom 29.01.2010 sowie die Anlage hierzu und die Verordnung zur Änderung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Geretsried vom 23.01.2014 gelten auch für diese Bundestagswahl, vgl. homepage der Stadt Geretsried.

Für die Bundestagswahl darf ab dem 16.08.2021 plakatiert werden.

Von der Stadt Geretsried werden an den in der Anlage aufgeführten Standorten Wahlplakattafeln aufgestellt.

Auf diesen Wahlplakattafeln dürfen die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, entsprechend ihrer Ordnungsnummer auf dem Stimmzettel, von links nach rechts mit je 1 Plakat in der oberen und 1 Plakat in der unteren Reihe plakatieren.

Die beigefügten Allgemeinen Hinweise sind zu beachten.

Das Anbringen von Großflächenplakaten ist im Stadtgebiet nicht erlaubt.

Das Aufstellen von Infoständen ist bei der Stadtverwaltung Geretsried im Vorfeld anzuzeigen.

Bitte nutzen Sie hierfür die mail Adresse ordnungsamt@geretsried.de

Sofern das Aufstellen von Infoständen in der Zeit vom 16.08.2021 – 26.09.2021 erfolgen soll, wird dies als erlaubnisfreie Sondernutzung geduldet. Außerhalb dieses Zeitraums ist im Vorfeld eine Sondernutzung über ordnungsamt@geretsried.de zu beantragen.

 

 

Standorte der Plakattafeln für Wahlen und Abstimmungen

1. Geretsried Nord, Kreuzung Elbestraße - Blumenstraße
    gegenüber der Einfahrt, rechts neben dem Stromkasten

2. Elbestraße, Einmündung Geltinger Weg
    rechts neben der Wertstoffinsel

3. Tulpenstraße, Ecke Maiglöckchenweg
    Bushaltestelle, links neben dem Stromkasten

4. Kreuzung Jahnstraße – Egerlandstraße – Adalbert- Stifter- Straße
     „Höglparkplatz“

5. Kreuzung Adalbert- Stifter- Straße – Sudetenstraße
    Bushaltestelle

6. Kreuzung Breslauer Weg – Sudetenstraße, Am Stern
    gegenüber Bildungszentrum für soziale Dienste

7. Steiner Ring – Ecke Richard- Wagner- Straße
    rechts neben der städtischen Bekanntmachungstafel vor der Hecke

8. Gemeindeteil Gelting, Bushaltestelle Buchberger Straße
    bei der Fußgängerampel, links neben der Bekanntmachungstafel

 

 

Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Satzungen und Verordnungen der Stadt Geretsried hier klicken:

 

 

 

 

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