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Aktuelles aus Geretsried

Rathaus
*UPDATE* Aktuelle Informationen: Fragen und Antworten zum Coronavirus/ English, French & Spanish version below: Important information to COVID-19
28.03.2020

! English version below: Important information to COVID-19 !

! Version française ci-dessous: Informations importantes sur COVID-19 !

! Versión en español a continuación: Información importante sobre COVID-19 !

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Deutsche Version: Wichtige Informationen zu COVID-19


Katastrophenfall - Allgemeinverfügungen

Der bayerische Ministerpräsident hat am 16.03.2020 den Katastrophenfall für Bayern ausgerufen.

Alle Einrichtungen des Freizeitbereichs werden laut Pressekonferenz des Ministerpräsidenten ab Dienstag, 17.03.2020, geschlossen. Es findet kein Betrieb mehr statt in Bädern, Saunen, Fitnessstudios, Kinos, Bars, Clubs, Disko, Theater, Hotelbetriebe, Sport- und Spielplätze, Sporthallen, Bibliotheken, Tanzschulen, VHS, Musikschulen, Jugendhäuser.

Ab Mittwoch, 18.03.2020, dürfen Speiselokale und Betriebskantinen nur noch von 6-15 Uhr öffnen. Der Abstand von 1,5 m. muss gewahrt sein. Es dürfen nicht mehr als 30 Personen anwesend sein. Versorgung nach 15 Uhr nur noch per Selbstabholung oder Lieferservice

Ab Mittwoch, 18.03.2020, ist der Einzelhandel untersagt mit Ausnahme von Lebensmittelläden, Banken, Apotheken, Bau- und Gartenmärkte, Optiker/Akustiker, Post, Tankstellen, Onlinehandel. Die Ladenöffnungszeiten werden vorübergehend ausgeweitet bis 22 Uhr an Werktagen, am Sonntag von 12 bis 18 Uhr.

Der ÖPNV fährt weiter, allerdings angepasst an den reduzierten Bedarf durch die geschlossenen Schulen.

Schulen, Kindertagesstätten und Kindergärten ab Montag, 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Weitere Informationen auf den Seiten des Kultusministeriums. Für dringende Fragen von Eltern und Lehrkräften hat das Kultusministerium eine Hotline eingerichtet: 089/2186-2971. Sie ist werktags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr, am Samstag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Sonntag von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt.


Wirtschaft - Anfragen Unternehmen/Geschäfte/Einzelhandel:

Sie erreichen die Service-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für Fragen rund um das Coronavirus per E-Mail unter coronavirus-info@stmwi.bayern.de und telefonisch unter 089 2162-2101 (Mo.–Do.: 07:30 – 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 – 16:00 Uhr). Bitte beachten Sie: Die Coronavirus-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Auskünfte.

Die Stadt Geretsried kann zu finanziellen Erstattungsansprüchen von Unternehmen oder Selbständigen keine Auskunft geben.

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Antragsformulare und weitere Informationen zum Programm sind unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ abrufbar. Die Anträge sind für das Gebiet Oberbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de, einzureichen.

Weitere Informationen für die Wirtschaft hat das Wirtschaftsforum Oberland zusammengestellt unter: www.wirtschaftsforum-oberland.de/Aktuelles

Aktuelle Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, deshalb unterstützt nun auch das Team der Taskforce Fachkräftesicherung+ zu Fragen rund um die Antragstellung für Kurzarbeitergeld. Zur Entlastung der Agentur für Arbeit in Bayern berät die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ab sofort in Abstimmung mit den Kammern Unternehmen zur Kurzarbeit. Diese Beratungsleistung ist deshalb so wichtig, weil die Agentur für Arbeit nur Anträge auf Kurzarbeit bearbeiten kann, die vollständig und richtig ausgefüllt sind. Die Beratung steht allen Unternehmen in Bayern zur Verfügung. Die dezentralen Ansprechpartner*innen der Taskforce FKS+ finden Sie hier unter diesem Link: www.vbw-bayern.de/ansprechpartner_fks [Quelle: Holger Hain, bbw gGmbH München]

Die Landkreis-Wirtschaftsförderung erreichen Sie unter wifoe@lra-toelz.de

Auch die IHK München hat eine Hotline eingerichtet: 089 511 60, arbeitsrechtliche Infos finden Sie unter https://www.ihk-muenchen.de


Nachbarschaftshilfe

Über die Plattform nebenan.de können ehrenamtlich Hilfe in der Nachbarschaft angeboten und angenommen werden. Das Nebenanmagazin (https://magazin.nebenan.de/) bietet zusätzlich zahlreiche Informationen zum Thema Nachbarschaftshilfe und Vorlagen wie beigefügten Aushang. Wir als Stadt werden auf der Plattform ebenfalls die neuesten Informationen zu COVID-19 teilen, um die Krisenkommunikation mit den Bürger/innen so effektiv wie möglich zu gestalten. Zudem stehen wir in Kontakt mit dem Trägerverein Jugend- und Sozialarbeit Geretsried e.V, um das Angebot der Nachbarschaftshilfe gegebenenfalls noch zu erweitern. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auch weiterhin über unsere städtische Homepage www.geretsried.de und Facebook.


WGV Quarzbichl

Die unter der Regie der WGV befindlichen Entsorgungsanlagen Quarzbichl, Entsorgungszentrum „Am Vorberg“, die Wertstoffhöfe Wolfratshausen/Geltinger Straße und Geretsried/Jeschkenstraße, sowie die Grüngutannahmen Kochel/Pessenbach und Egling/Ergertshausen werden ab Dienstag, den 14.04.2020 wieder für Kunden (außer solche, die unter Quarantäne stehen!) geöffnet.

Die Grüngutannahme der WGV in der Jeschkenstraße Geretsried ist wie folgt geöffnet:
Di, 14.04. – Fr, 17.04: 10.00 – 17.00 Uhr; Sa, 18.04.: 9.00 – 12.00 Uhr; Mo, 20.04. – Mi, 22.04.: 10.00 – 17.00 Uhr; Sa, 25.04.: 9.00 – 12.00 Uhr;


Wertstoffhof Malvenweg

Der Geretsrieder Wertstoffhof im Malvenweg (betrieben durch den städtischen Bauhof) ist wieder uneingeschränkt zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten geöffnet.


Corona-Virus – Informationen

Für Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus hat das Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet, erreichbar werktags von 10 - 14 Uhr und am Wochenende von 10 - 12 Uhr. Telefon: 08041 505 595

Bitte wenden Sie sich für die Abklärung medizinischer Symptome unter 116 117 an den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung oder an Ihren Hausarzt.


Maßnahmen, Empfehlungen und Informationen

1. Detaillierte Informationen zum Virus und der aktuellen Entwicklung im Netz:

  • - Das Bayerische Gesundheitsministeriums informiert hier zu den aktuellen Entwicklungen in Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
  • - Hier finden Bürgerinnen und Bürger auch eine Hotline zum Amt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit: 09131 6808-5101
  • - Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
  • - Viele Details, Risikogebiete, Abläufe etc. finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de

2. Was sollten Reiserückkehrer beachten?

  • - Reiserückkehrern aus Risikogebieten rät das Gesundheitsamt zu allgemeiner Wachsamkeit.
  • - Insbesondere Reisende, die mit einer an COVID-19 (Coronavirus) erkrankten Personen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an das Gesundheitsamt wenden, auch wenn sie keine Krankheitszeichen aufweisen. Das Gesundheitsamt ist unter Tel. 08041 505-483 zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar. Mit den Personen wird dann das weitere Vorgehen besprochen.
  • - Wer in einem der Risikogebiete war und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen bekommt, soll alle nicht notwendigen Kontakte vermeiden, zu Hause bleiben und die Husten- und Niesetikette beachten. Die aktuellen Risikogebiete können der Homepage des RKI entnommen werden. Bei Auftreten von akuten Erkältungssymptomen jeder Schwere, sollen sie – und darauf wird besonders hingewiesen – telefonisch Kontakt mit einer Arztpraxis aufnehmen, ihre Symptome schildern und auf ihre Reise hinweisen. Mit der telefonischen Erstkontaktaufnahme soll vermieden werden, dass es in der Praxis zu weiteren Infektionen kommt. Alternativ bzw. außerhalb der Öffnungszeiten kann man sich an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

3. Was sind typische Symptome?

  • - Typische Symptome, die sich grundlegend von anderen Erkältungskrankheiten unterscheiden, gibt es nicht. Auch das Corona Virus äußert sich in erster Linie in Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, einige Betroffenen leiden auch an Durchfall.
  • - Wer sich nicht in einem der Risikogebieten aufgehalten hat, kann sich bei Symptomen ganz normal an den Hausarzt wenden und muss sich nicht am Gesundheitsamt melden.

4. Welche Maßnahmen schützen vor einer Ansteckung?

Dr. Stephan Gebrande (Leiter des Gesundheitsamtes) weist darauf hin, dass beim Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus dieselben Maßnahmen beachtet werden sollten, wie auch bei der Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen.

  • Man spricht dabei von der "Husten-und Nies- Etikette". Stephan Gebrande, Leiter des Gesundheitsamtes erklärt dies so: „Halten Sie die Armbeuge vor Mund oder Nase oder benützen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen, halten Sie dabei Abstand zu anderen und drehen sich weg."
  • Zweiter Punkt ist eine gute Händehygiene, sagt Dr. Stephan Gebrande: „Damit wiederum schützen Sie sich und andere, d.h. waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, dabei vor allen Dingen nicht die Handrücken, die Fingerzwischenräume, die Außenseite der Finger und die Nägel vergessen."
  • Und er hat noch einen Hinweis: „Vermeiden Sie zum Eigenschutz das Berühren von Augen, Mund und Nase und halten Sie zu Erkrankten mindestens einen Abstand von 1 bis 2 Metern."
  • Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes macht nur für Erkrankte Sinn, da sie damit eine Übertragung von Viren jeder Art vermeiden. Hingegen gibt es keine hinreichenden Beweise dafür, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, deutlich verringert.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert:

Allgemeinverfügung: Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/#Allgemeinverfuegungen

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English version: Important information to COVID-19

DOWNLOAD: PDF-Document: COVID-19_Important information

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Version française: Informations importantes sur COVID-19

DOWNLOAD: PDF-Document: COVID-19_Informations importantes

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Versión en español: Información importante sobre COVID-19

DOWNLOAD: PDF-Documento: COVID-19_Información importante

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