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Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Bebauungsplan Nr. 38/8. Änderung für das Gebiet zwischen Lausitzer-, Tattenkofener- und Gustav-Adolf-Straße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch

Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 Baugesetzbuch - BauGB 

 

Bebauungsplan Nr. 38/8. Änderung für das Gebiet zwischen Lausitzer-, Tattenkofener- und Gustav-Adolf-Straße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch

 

 

Der Bau-, Entwicklungs-, Umwelt- und Planungsausschuss hat am 21.07.2026 beschlossen, für das in der Überschrift näher bezeichnete Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38/8. Änderung für das Gebiet zwischen Lausitzer-, Tattenkofener- und Gustav-Adolf-Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. 

 

Die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 38/8. Änderung für das Gebiet zwischen Lausitzer-, Tattenkofener- und Gustav-Adolf-Straße, gefertigt vom Stadtbauamt Geretsried, Geretsried, in der Fassung vom 21.07.2026 nebst Begründung vom gleichen Tage wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

 

 

vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 01. September 2026

 

auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder  https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil sowie Begründung zur Verfügung. 

Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

 

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer (Aufzug) des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich. 

 

Der Bebauungsplan Nr. 38 regelt die gewerbliche Entwicklung im Bereich der Lausitzer Straße. Die Weiterentwicklung der bestehenden Gewerbebetriebe und der bestehenden mittelständischen Struktur ist seit vielen Jahren vorrangiges Planungsziel der Stadt.

 

Mit der 8. Änderung soll die Festsetzung 5.3 zu den Dächern offener gestaltet werden. Da der Bebauungsplan bereits heute Tonnendächer vorsieht, soll nun auch die Möglichkeit von Satteldächern bis 18 Grad ermöglicht werden.

 

Durch die maßvolle Veränderung der Baugrenzen soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine zeitgemäße Bebaubarkeit geschaffen werden. Außerdem wird die Lage des Bauraumes geringfügig verändert, um die gewerbliche Nutzung zu verbessern.

 

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Da dieser Bebauungsplan der Änderung dient und deshalb gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, entfällt eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung (§ 13 Abs. 3 BauGB).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter