Das Rathaus im Sommer mit Blumen davor | © Stadt Geretsried
© Stadt Geretsried

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Stadt Geretsried
Bebauungsplan Nr. 155/2. Änderung - "Gemeinbedarfsfläche SüdWest"

Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB 

 

Bebauungsplan Nr. 155/2. Änderung – „Gemeinbedarfsfläche SüdWest“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Geretsried hat am 22.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155/2. Änderung – „Gemeinbedarfsfläche SüdWest“ beschlossen. 

 

Die Stadt Geretsried hat im Jahr 2021 ein Sportentwicklungskonzept beschlossen, welches auch den Ausbau der Sportflächen SüdWest zum Ziel hat. Der Verkehrsübungsplatz soll zusammen mit der Kreisverkehrswacht aufgewertet werden. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die bestehenden Gebäude, welche bislang nur nachrichtlich dargestellt waren als Bauflächen festgesetzt, um dort eine bauliche Aufwertung zu erreichen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 155/2. Änderung, gefertigt vom Planungsbüro U-Plan, Königsdorf, in der Fassung vom 29.07.20026 und Begründung gleichen Datums liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

 

vom   10. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026

 

zur Einsichtnahme öffentlich auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder  https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren aus. Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

 

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen während des Auslegungszeitraumes im Rathaus der Stadt Geretsried (barrierefreier Zugang), Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich. 

 

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Flächennutzungsplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter