B E K A N N T M A C H U N G
Erlass einer Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Gelting-Ost
Zur Sicherung der Planungsziele der in Aufstellung befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 hat der Stadtrat der Stadt Geretsried in öffentlicher Sitzung am 28.10.2025 mit Beschluss vom 28.10.2025 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung der Veränderungssperre wird hiermit nach § 16 Absatz 2 Satz 1 ortsüblich bekanntgemacht durch Niederlegung.
Die vom Stadtrat beschlossene Satzung vom 28.10.2025 zur Sicherung der Planungen für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 – Gewerbegebiet Gelting-Ost einschließlich des Lageplanes vom 28.10.2025 liegt im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Dachgeschoss (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus.
Jedermann kann über den Inhalt des Aufstellungsbeschlusses Auskunft erlangen.
Diese Bekanntmachung und die Veränderungssperre sind auch auf der Internetseite der Stadt Geretsried (http://www.geretsried.de/aktuelles) (Aktuelles aus Geretsried) oder https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren veröffentlicht.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist begrenzt auf den Umgriff des vom Stadtrat am 28.10.2025 beschlossenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.133 für das Gewerbegebiet Gelting-Ost. Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 28.10.2025 maßgebend.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 19 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Geretsried, 03.11.2025
Michael Müller
Erster Bürgermeister