Geretsried Schriftzug vor Feld mit Strohballen | © Stadt Geretsried
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Hoch- und Tiefbau
Interessenbekundung - Auftragsvergabe

Vergabe von Bauleistungen

Die Stadt Geretsried plant für die kommenden Haushaltsjahre verschiedene Baumaßnahmen sowie Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im kommunalen Bereich. Um dabei auch lokale und regionale Unternehmen regelmäßig in Vergabeverfahren einbeziehen zu können, bietet die Stadt interessierten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse an zukünftigen Aufträgen zu bekunden.

Unternehmen können angeben, für welche Gewerke und Leistungsbereiche sie bei zukünftigen Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben berücksichtigt bzw. zur Angebotsabgabe aufgefordert werden möchten. Die Interessensbekundung begründet keinen Anspruch auf eine Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf die Erteilung eines Auftrags. Bitte teilen Sie uns mit, für welche Bereiche bzw. Gewerke Ihr Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren kontaktiert werden möchte. Beispielsweise können dies folgende Bereiche sein:

      • Hochbau und Rohbauarbeiten
        Tiefbau, Straßen- und Wegebau
        Garten- und Landschaftsbau
        Dachdecker- und Spenglerarbeiten
        Zimmerer- und Holzbauarbeiten
        Fenster-, Türen- und Metallbauarbeiten
        Elektroarbeiten
        Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
        Maler- und Lackierarbeiten
        Trockenbauarbeiten
        Bodenbelags- und Fliesenarbeiten
        Schreinerarbeiten
        Abbruch- und Rückbauarbeiten
        Straßenbau- und Entwässerungsarbeiten
        Freianlagen- und Landschaftsbauarbeiten
        sonstige Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsleistungen
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  • Mit Ihrer Interessensbekundung helfen Sie uns, bei geeigneten zukünftigen Vergaben auf einen möglichst breiten Kreis interessierter Unternehmen zurückgreifen zu können. (Link zur Interessenbekundung)

Vergabepraxis und Wertgrenzen

Die Stadt Geretsried vergibt Bauleistungen unter Beachtung der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen und folgender Wertgrenzen:

Bis 42.000 € netto können Bauleistungen als Direktauftrag vergeben werden. Bei Vorbefassung oder besonderer Dringlichkeit ist ein Direktauftrag bis zu 100.000 € netto zulässig. Bis zu einem Auftragswert von 250.000 € netto kann eine freihändige Vergabe durchgeführt werden. Hierbei werden grundsätzlich mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Oberhalb dieser Wertgrenzen erfolgt die Vergabe im beschränkten oder offenen Verfahren.
Beschränkte und offene Verfahren sowie insbesondere größere Aufträge werden elektronisch über die Vergabeplattform Bayern abgewickelt. Interessierte Unternehmen können dort die jeweiligen Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen einsehen und am Verfahren teilnehmen.

Da größere Aufträge der Stadt Geretsried über diese Vergabeplattform abgewickelt werden, bitten wir interessierte Unternehmen zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zugangs für sie sinnvoll ist. Ein entsprechender Zugang ermöglicht die elektronische Teilnahme an den dort veröffentlichten Vergabeverfahren.