Die Bahn AG hat die neue Kostennutzenuntersuchung (NKU) am 07.12.2009 vorgelegt. Dabei ergibt sich für die Variante "Beibehaltung Bahnübergang an der Sauerlacher Straße" mit Endbahnhof "Geretsried Stein" ein positiver Nutzenkostenfaktor von 1,09. Für die Varianten "Tieferlegung der Gleise an der Sauerlacher Straße" jeweils ein negativer Faktor von 0,74 bzw. sogar 0,69 wenn das Industriegleis ebenfalls tiefer gelegt wird.
Für die volkswirtschaftlich positive Variante ("Beibehaltung des Bahnübergangs an der Sauerlacher Straße mit Endbahnhof "Stein") wird eine Investitionssumme von ca.107 Mio. Euro geschätzt. Es könnten allein am Bahnhof Süd ca.3200 Fahrgäste täglich (werktags) gewonnen werden. Entsprechend großer Zuwachs von Fahrgästen wäre an den anderen Bahnhöfen zu erwarten. Laut Aussage aller fachlich Beteiligten ist mit einer Verkehrsentlastung am Bahnhof Wolfratshausen durch Verringerung der Pendlerverkehre zu rechnen.
Für den Bahnhof "Stein" muss eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, da das Gleis nördlich der Richard-Wagner-Straße auf eine Länge von etwa 700m durch ein FFH-Gebiet führt.
Können sich alle Beteiligten im Landkreis auf die Variante mit dem positiven Nutzen einigen, könnte das Planfeststellungsverfahren begonnen werden. Je nach Beginn und Dauer des Planfeststellungsverfahrens könnte dann mit dem Bau begonnen werden. Bauzeit: mindestens 2-3 Jahre.
Beschreibung der Trasse über Gelting:
Die S-Bahntrasse nach Geretsried führt, ausgehend vom Bahnhof Wolfratshausen, in Richtung Süden auf der ehemaligen Regionalbahntrasse durch das Gewerbegebiet Wolfratshausen zum Haltepunkt Gelting. Der Haltepunkt ist im Bereich des Gewerbegebiets Gelting angeordnet. Der Stadtteil Waldram wird mit einem etwa 800m langem Rad- und Fußweg direkt an den Haltepunkt Gelting angebunden.
Danach verläuft die S-Bahntrasse vorbei an Gut Buchberg entlang der B11 zum Haltepunkt Geretsried Mitte auf der "Böhmwiese".
Im weiteren Verlauf führt das Gleis entlang des "Schwaigwaller Hang" in Richtung Süden zum Haltepunkt Süd. Nördlich der Richard-Wagner-Straße führt das Gleis durch eine FFH-Fläche. Der Haltepunkt Süd ist zwischen der Jeschkenstraße und dem Stadtteil Stein angeordnet und liegt einschließlich Zufahrt, Parkplätzen und Abstellgleisen außerhalb der FFH-Fläche.
Fakten zur S-Bahnverlängerung:
Investionssumme: 107 Mio. Euro
Streckenlänge: ca. 9 km
Fahrzeit: ca.: 10 Minuten
Kosten-Nutzen-Faktor: 1,09
Haltepunkt Süd: 3200 Fahrgäste je Werktag
Haltepunkt Mitte: 2600 Fahrgäste je Werktag Haltepunkt
Gelting: 1300 Fahrgäste je Werktag
Vermiedener Pkw-Verkehr pro Tag: 61 000 km, das entspricht 10t CO2 Ausstoß pro Tag
Einwohner Stadt Geretsried: 24 000
Bedeutung der S-Bahn für Geretsried:
Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr des Großraumes München bedeutet eine konsequente Weiterentwicklung von Geretsried – mit 24.000 Einwohnern die größte Stadt im Oberland – als Wirtschaftsstandort,Wohn- und Einkaufsstadt im Süden von München. Geretsried ist geprägt von intensiven Pendlerströmen aus (4.000/Tag) und in (5.000/Tag) Richtung München. Daher bedeutet eine S7 Geretsried neben einer erheblichen Entlastung der Straßen, der Umwelt und natürlich auch der betroffenen Personen, einen wesentlichen, zusätzlichen Standortvorteil sowohl für bereits ansässige Unternehmer als auch für solche, die überlegen, ihren Firmensitz im Raum München in eine attraktive sowie kostengünstigere Stadt zu verlegen. Auch Schüler, Auszubildende und Studenten profitieren von der direkten Verbindung in den Ballungsraum München, denn das Erreichen von Bildungsangeboten wird somit erleichtert. Nicht zuletzt steigert eine S7 Geretsried als Endstation gedruckt auf tausenden von Fahrplänen und auf den S-Bahn-Zügen angezeigt den Bekanntheitsgrad unserer Stadt in erheblichem Maße.

Das Planfeststellungsverfahren:
Der Bau einer Bahnlinie erfordert ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren, welches mit einem Planfeststellungsbeschluss endet. Im Planfeststellungsverfahren werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, von der Regierung von Oberbayern zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Städte legen die Planung einen Monat lang öffentlich aus. Danach führt die Anhörungsbehörde einen Erörterungstermin mit den von der Planung Betroffenen, den Behörden sowie den Bürgern, die Einwendungen erhoben haben, durch. Im folgenden Planfeststellungsbeschluss entscheidet die Regierung von Oberbayern über die
Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist. Bei Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses kann mit dem Bau begonnen werden, sofern derGrunderwerb abgeschlossen ist.
Für weitere Fragen Bitte an:
Verfahren, Bauamt Herr Sternkopf
Technik, Bauamt Herr Klinger
Umwelt, Bauamt Frau Domany
Wirtschaft, WiFö Herr Wittmann