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Sport
 
Sport in Geretsried
Freizeit ist in unserer Gesellschaft zu einem wichtigen Teil unserer Selbstentwicklung und Selbstverwirklichung geworden. Sie dient nicht mehr nur der Erholung und Entspannung. Das Niveau der Freizeitangebote bestimmt damit ganz wesentlich die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt. Sowohl in freier Natur als auch in modernen Anlagen finden Sie in Geretsried für die unterschiedlichsten Sportarten die entsprechenden Sportstätten, so u.a. ein Eissportstadion, ein Schwimmbad, mehrere Sporthallen, ein Leichtathletikstadion und ein Sportschützenheim. Insgesamt sind in Geretsried ca. 40 eingetragene Sportvereine beheimatet. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Hobbymannschaften. Für den unorganisierten Freizeitsport stehen neben den vielen gewerblichen Angeboten zahlreiche Sportanlagen zur Verfügung, wie z.B. Bolzplätze, eine Skateranlage, ein Tennisfeld und im Winter verschienen Langlaufloipen. Wir laden Sie ein unsere Sportstätten zu nutzen.


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Sportförderrichtlinien der Stadt Geretsried  

1. Grundsatz der Sportförderung
   
Immer mehr Menschen haben aktives Sporttreiben als Teil ihrer Alltagskultur entdeckt. Der Breiten- und Freizeitsport ist deshalb mehr denn je für die Kommunen ein besonders wichtiger Teil ihrer Sportförderung.

Nach einer Umfrage des Deutschen Sportbundes stehen bei den Sporttreibenden Spaß, Gesundheitsvorsorge, aktive Freizeitgestaltung, Geselligkeit, Ausgleich zum Beruf  und an letzter Stelle die Leistung im Vordergrund. Folgt man nach dieser Umfrage den Hauptmotiven zum Sporttreiben, kommen auf die Vertreter des Sportes, das sind in erster Linie die Vereine, neue Aufgaben zu. Sie müssen neben der Befriedigung der althergebrachten Sportbedürfnisse das quantitative Wachstum meistern. Sie müssen aber auch auf sich verändernde Motive für das Sporttreiben eingehen, welche zu qualitativen Veränderungen führen. Ihre gesamten Aufgaben werden die Vereine nur erfüllen können, wenn sich die öffentliche Hand auch wie bisher zur Sportförderung bekennt und den Sportbereich finanziell unterstützt.

Angesichts der finanziellen Engpässe gilt es, im Verteilungskampf öffentlicher Mittel die Bedeutung des Vereinssports für unsere Gesellschaft klarer zu profilieren, ihre Aufgaben in unserer Gesellschaft zu verdeutlichen, auch wenn ihre alltägliche Arbeit nicht sensationell und deshalb nicht besonders medienträchtig ist. Gerade weil in unserer medienorientierten Gesellschaft nur das als wichtig angesehen wird, was eine breite Resonanz in den Medien findet, muss die Bedeutung der Arbeit der Vereine klarer als bisher herausgearbeitet werden. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Arbeit der Vereine so facettenreich ist, dass sie sport-, erziehungs-, gesellschafts-, gemeinschafts-, wirtschafts- und vor allem aber auch gesundheitspolitische Aspekte abdeckt.
   
Das vielfältige, lebendige Sportgeschehen in unserer Stadt ist ohne das kontinuierliche Engagement  von ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar, weil es nicht durch die öffentliche Hand ersetzbar ist. Deshalb sind Stadtrat und Verwaltung den Vereinsvorständen, Übungsleitern, Helfern sowie den Vertretern des Sports für ihr Wirken überaus dankbar. Primär durch deren Handeln ist Geretsried eine lebendige Sportstadt. Die Vereine benötigen für ihre Arbeit Unterstützung. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Geretsried schaffen Klarheit und für notwendige finanzielle Dispositionen Sicherheit für die Vereine. Die Stadt will und wird weiterhin ein verlässlicher Partner, Berater und Helfer der Vereine und sporttreibenden Organisationen in Geretsried sein.


2. Voraussetzungen der Sportförderung


  1. Grundsatz
Die Stadt Geretsried fördert den Sport  im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nur auf der Grundlage dieser Richtlinien. Ausnahmen können nur durch Beschluss des Sportausschusses oder des Stadtrates erfolgen. Für die dadurch verursachten Aufwendungen ist ein Deckungsvorschlag festzustellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen.


  1. Meldung der Vorstandschaft
Der Verein muss Veränderungen in der Vorstandschaft unverzüglich der Stadt Geretsried melden.


  1. Sitz des Vereins
Der Verein muss seinen Sitz in Geretsried haben und mindestens 1 Jahr in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Wolfratshausen eingetragen sein.


  1. Zugehörigkeit zu einem Dachverband
Der Verein muss Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes oder einer im BLSV bzw. dem DSB angeschlossenen Organisation sein.


  1. Gemeinnützigkeit und Mitgliederzahl
Die Gemeinnützigkeit des Vereins muss anerkannt sein. Der Verein muss eine Mindestzahl von 25 Mitgliedern haben.


  1. Mindestbeitrag
Der Verein muss Mindestbeiträge erheben, die den Sportförderichtlinien des Freistaates Bayern / BLSV  entsprechen.


  1. Finanzierungsnachweis
Bei Investitionen hat der Verein nachzuweisen, dass das Vorhaben für ihn finanziell tragbar ist.


3. Bestandteile der städtischen Sportförderung


    a)  Förderung des Sportbetriebes
Die Stadt Geretsried fördert die Arbeit bei den Sportvereinen unter den gleichen Voraussetzungen, wie der Freistaat Bayern / BLSV. Die Bemessungsgrundlage für die Vereinspauschale ergibt sich aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag und den Mitgliedereinheiten.


  1. Jugendförderung
Zur Förderung der Jugendarbeit wird den Vereinen für jeden Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Zuschuss in Höhe von 5 € jährlich gewährt. Maßgebend sind die Meldungen an den Bayer. Landessportverband  oder den Dachverband nach dem Stand vom 1.1. des lfd. Jahres.


    c)  Jubiläumszuschüsse
Sportvereine, die im Zuschussjahr ein 25., 30., 35. usw.  Gründungsjubiläum feiern, erhalten einen Jubiläumszuschuss in Höhe von  50, --  € / Jahr.


  1. Zuschüsse zum Betrieb vereinseigener Anlagen
Die Stadt Geretsried bezuschusst die Betriebskosten vereinseigener oder dem Verein überlassener Anlagen mit 2/3 der entstehenden jährlichen Kosten. Eine Abrechnung der Betriebskosten ist vorzulegen.


  1. Zuschüsse zu Sportveranstaltungen
Fördermittel zur Durchführung von Sportereignissen werden denjenigen Vereinen zur Verfügung gestellt, die im Stadtgebiet Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung ausrichten. Vor der Veranstaltung ist ein Konzept zum Ablauf und zur Finanzierung vorzulegen.


  1. Investitionskostenzuschüsse
Die Stadt Geretsried unterstützt Vereinsinvestitionen, z.B. Baumaßnahmen in Anlehnung an die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern, und die Beschaffung beweglicher  Sportgroßgeräte.


  1. Nutzung von kommunalen Sportanlagen
Die Stadt Geretsried fördert die Sportvereine, indem sie ihnen die Anlagen zur sportlichen Nutzung zur Verfügung stellt. Evtl. Nutzungsgebühren oder Umlagekosten werden durch Satzung oder Vertrag geregelt. Neugegründete Vereine werden nach 3. g) nur dann gefördert, wenn deren Bedarf im allgemeinen Interesse der Stadt liegt und darüber hinaus eine Eingliederung in einen bestehenden Verein nachgewiesenermaßen weder möglich noch sinnvoll ist.


4. Antragsverfahren


Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.        Den Anträgen sind die erforderlichen Nachweise und Belege beizufügen. Die Anträge müssen spätestens am 1. Oktober des Förderjahres bei dem Sportamt vorliegen.


5. Verteilung der Zuschüsse


Die Entscheidung über Investitionskostenzuschüsse, die Aufnahme in das Betriebskostenförderprogramm und die Zuschüsse bzw. Defizitausgleiche zu Sportveranstaltungen, liegt beim Sportausschuss. Ist ein Fördertatbestand erfüllt, werden alle übrigen Zuschüsse auf Antrag von der Verwaltung vergeben.


6. Schlussbestimmungen


Diese Sportförderrichtlinien treten zum  01.01.2007  in Kraft. Gleichzeitig  treten die Richtlinien vom 01.12.2005 außer Kraft.


Geretsried, 04. Dezember 2006          


Stadt Geretsried

gez.
Cornelia Irmer
1. Bürgermeisterin