Die Anordnung des Gesundheitsamts zum Abkochen wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
An alle Haushalte der Stadt Geretsried
Aufhebung der Anordnung über das Abkochen unseres Trinkwassers
Sehr verehrte Kundinnen und Kunden,
die Anordnung des Gesundheitsamtes Bad Tölz wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Dies bedeutet, dass das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr erforderlich ist.
Die Chlorung des Trinkwassers wird am Montag, den 27.07.2009 beendet.
Ihre Stadtwerke Geretsried
|