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zum Plan
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Erläuterungsbericht
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Diese Darstellung des Flächennutzungsplanes ist ein zusätzlicher
Service der Stadt Geretsried für Ihre Bürger. Die Darstellung dient nur informativen
Zwecken und hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung.
Die Darstellung kann in Teilen von der Darstellung auf Papier abweichen.
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Ansprechpartner
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Allgemeine Erläuterungen zum Flächennutzungsplan
Was ist der Flächennutzungsplan, was stellt er dar?
Der Flächennutzungsplan schafft die räumlichen Vorraussetzungen
für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Gebiet Geretsried.
Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen
dar und dient so der langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung.
Wen bindet der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer
Gemeinde und besitzt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine
Rechtsverbindlichkeit. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche,
wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten.
Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Erst diese enthalten gegenüber dem Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan ist für die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden und "Träger öffentlicher Belange" bindend; es besteht Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB.
Woraus besteht der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht.
Wann wird der Flächennutzungsplan geändert ?
Der Flächennutzungsplan Geretsried ist aktuell zu halten.
Die hierzu erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplan
erfolgen vor dem Hintergrund der Neubewertung städtischer
und örtlicher Rahmenbedingungen und der Weiterentwicklung
teilräumlicher Planungsziele.
Falls Sie weitergehende Fragen haben bitten wir Sie sich an die
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung zu wenden.
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