Grabmalgenehmigungen
Friedhofsverwaltung

Nach der Friedhofssatzung der Stadt Geretsried bedürfen die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Geretsried.

 

Was ist zu vorzulegen:

Das untenstehende Dokument „Antrag auf Grabmalgenehmigung“ ist ausgefüllt samt Anlagen (Skizze) der Friedhofsverwaltung zur Überprüfung zukommen zu lassen.

Diesen Antrag stellt auch gerne Ihr ausgewählter Steinmetzbetrieb für Sie.

 

Gebühren:

Für die Erteilung der Erlaubnis zur erstmaligen Aufstellung, zur Änderung oder Erneuerung eines Grabmals werden folgende Gebühren erhoben:

a) bei Urnennischen / Urnenerdgräbern   30,- EUR

b) bei Einzelgräbern                                         50,- EUR

c) bei Doppelgräbern                                      75,- EUR

d) bei Kindergräbern                                       20,- EUR

e) bei Anlagengräbern                                 150,- EUR

 

Fristen:

Die Grabmalgenehmigung ist rechtzeitig vorher bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit den Arbeiten am Friedhof begonnen werden.

Kontakt

Stadt Geretsried

Friedhofsverwaltung

Rathaus

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 120

08171 / 62 98 - 503


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.