Bürgerservice
Entsorgung von Kfz-Batterien
Ab dem 01.01.2001 werden Starterbatterien am Giftmobil nicht mehr angenommen!!!
Seit 1998 ist die Batterieverordnung in Kraft:
Pflichten von Herstellern und Vertreibern von Starterbatterien
Die Batterieverordnung regelt im § 3, dass Hersteller und Vertreiber von Starterbatterien die kostenlose Rücknahme der verbrauchten Starterbatterien sicherzustellen haben.
Pfandpflicht für Starterbatterien
In § 6 der Batterieverordnung ist festgelegt, dass Vertreiber von Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 € pro Starterbatterie zu erheben haben, wenn beim Neukauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Altbatterie zu erstatten.
Pflichten des Endverbrauchers
Gemäß § 7 der Batterieverordnung ist der Endverbraucher verpflichtet schadstoffhaltige Starterbatterien beim Vertreiber oder einer dafür eingerichteten, geeigneten Rücknahmestelle zurückzugeben.
Öffentlich-rechtliche Rücknahmestellen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:
- WGV Quarzbichl
- Problemstoffannahmestelle Quarzbichl (nur Samstag von 09.00 – 11.30 Uhr)
- Deponie Greiling
An diesen Annahmestellen ist keine Pfanderstattung möglich! Pfanderstattung von 7,50 € pro Batterie nur beim Handel!
Für weitere Fragen steht Ihnen die WGV Quarzbichl unter der Telefon-Nummer 08179/933-35 gerne zur Verfügung.
Weitere Annahmestellen:
Kfz-Betriebe
Tankstellen
Fa. Friedl, Böhmerwaldstr. 42